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Verfasst: 22.03.2005, 16:29
von the Mentor
@RetroMan

Selten so einen stupid Bullshit gelesen. Die Firma Datel Elektronics http://www.datel.co.uk/ hat längst die Rechte am Amiga Action Replay freigegeben. Die Roms dazu kann man legal auf http://www.back2roots.org/Tools/List/ runterladen.

Kurz mal ein Abriß zu Datenrechten. Glaubst du wirklich das eine Firma auf Ewigkeit Rechte auf ihr Produkt hat ? Diese Rechte müssen jedes Jahr teuer von der Firma bezahlt werden, oder einmalig z.B. für 10 Jahre. Ähnlich wie bei Patenten. Datel Elektronics, wie übrigens auch viele andere Firmen haben inzwischen kein Interesse mehr weiteres Geld für die Verlängerung des Rechtsanspruchs zu zahlen. Aus diesem Grund findet man z.B. die ganze Software von Gremlin Graphics http://gremlinworld.emuunlim.com/ zum legalen download.

@Amiga 500
Es gibt übrigens die Möglichkeit die roms in eine Rombox direkt an den Amiga zu stecken. Diese Rombox ermöglicht zum Teil die Benutzung verschiedener roms. Bauanleitungen für eine solche Rombox würden früher in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht.

Verfasst: 22.03.2005, 16:37
von HOL2001
the Mentor hat geschrieben:...@Amiga 500
Es gibt übrigens die Möglichkeit die roms in eine Rombox direkt an den Amiga zu stecken. Diese Rombox ermöglicht zum Teil die Benutzung verschiedener roms. Bauanleitungen für eine solche Rombox würden früher in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht.
Was sich unter WinUAE aber schwierig gestalten wird... :roll: ;)
Amiga500 hat geschrieben:kann ich das auch machen wenn ich sowas nicht habe ? wie geht das unter winuae?
CU
HOL2001

Verfasst: 22.03.2005, 16:52
von Kris
:eek: :lol:

Verfasst: 22.03.2005, 18:04
von Elgrecco
@ The Mentor

Wat soll dat denn nu?!? Das man die legal runterladen kann ist doch nu längst geklärt! Stupid Bullshit...tststs

Verfasst: 22.03.2005, 21:33
von RetroMan
@the Mentor

1.) Ich kann und will nicht von jedem Amiga Spiel/Rom/wasauchimmer die Geschichte im Kopf haben und auch nicht, ob das jeweilige Produkt schon freigegeben wurde !!! Das es legal ist und bei BTTR erhältlich ist wurde bereits eine Seite vorher geklärt ....

btw. .... den Gremlin Link habe ich bereits gestern im LEGALE AMIGA DOWNLOADS Thread im Links Forum gepostet ;)

2.) Das mit der Rechtevergabe ist so eine Sache, selbst wenn es eine Firma schon lange nicht mehr gibt und selbst der Author nicht mehr auffindbar, so bedeutet das noch lange nicht, dass das Produkt frei verfügbar ist !!!

3.) Wenn du so ein fundiertes Fachwissen hast ist das ja voll ok, lass uns daran teilhaben, aber dann lies die Threads auch richtig und vollständig :evil:

Verfasst: 23.03.2005, 11:41
von AndreasM
the Mentor hat geschrieben:@RetroMan

Selten so einen stupid Bullshit gelesen. Die Firma Datel Elektronics http://www.datel.co.uk/ hat längst die Rechte am Amiga Action Replay freigegeben. Die Roms dazu kann man legal auf http://www.back2roots.org/Tools/List/ runterladen.
Ahm, wo steht das? Das es BTTR hat heisst noch lange nicht das es freigegeben wurde. D.h. nix anderes das BTTR ne Lizenz hat das Teil anzubieten...
Kurz mal ein Abriß zu Datenrechten. Glaubst du wirklich das eine Firma auf Ewigkeit Rechte auf ihr Produkt hat ? Diese Rechte müssen jedes Jahr teuer von der Firma bezahlt werden, oder einmalig z.B. für 10 Jahre. Ähnlich wie bei Patenten. Datel Elektronics, wie übrigens auch viele andere Firmen haben inzwischen kein Interesse mehr weiteres Geld für die Verlängerung des Rechtsanspruchs zu zahlen. Aus diesem Grund findet man z.B. die ganze Software von Gremlin Graphics http://gremlinworld.emuunlim.com/ zum legalen download.
Wie kommst Du auf diese "komische" Idee das man a) für das Urheberrecht zahlen muss und b) es nach 10 Jahren abläuft????

Wo hast du diesen absoluten Schmarrn her?????

btw. hat jemand die aktuelle URL der Gremlin Page? :)

Verfasst: 23.03.2005, 14:54
von the Mentor
@AndreasM

Bodenlos Trivial, so könnte man dein Posting beschreiben :-o

Da du selber Software vertreibst solltest du eigentlich die Gesetzgebungen und besonders die EU Richtlinie vom 14.5.1991 kennen..

Urheberrecht ist eine Novelle aus dem Jahr 1985, ab diesem Zeitpunkt ist eigentlich kaum Software Urheberrechtlich geschützt, welches nicht gewisse Anforderungen erfüllt. Das eigentliche Programm mußte ua. einen hochen Durchschnitt aufweisen, spezielle Algorithmen usw. Spiele fallen hier schon mal gar nicht drunter. Mit dieser Richtlinie von '91 änderte sich dieses etwas, trotzdem muß die Software immer noch individuelle Programmierzüge aufweisen. Problemanalyse und Strukturierung spielen ebenso eine Rolle. Gänzlich ausgeschlossen waren und sind laut Rechtsprechung "Banalprogramme", ebenso etwas was für normalen Programmiertätigkeit gehört und kein besonderes Hirnschmalz verlangt..

Aus diesem Grund haben Softwarefirmen (Massen)Linzenzen eingekauft. Man kann Software wie auch Marken (diese beim Patentamt) schützen lassen. Sowas kostet aber Geld, viel Geld.
Vergleichen wir es mit Patenten und dem Markennamen "yup", ist einfacher zu erklären:
Du gehst zum deutschen Patentamt und möchtest "yup" schützen lassen, die fragen dich ob nur in Deutschland, Weltweit ect.
Du sagst nur Deutschland und sagen wir auf 10 jahre. Außerhalb Deutschlands ist "yup" schon mal nicht geschützt, kann also dort anderweitig verwendet werden. Das selbe gibts auch bei Software.
Ich hoffe ich habe die "komische Idee" genau genug ausgeführt, trotzdem noch mal einfacher ausgedrückt:
Schreibst du also Software ist diese noch lange nicht geschützt, hast du zuviel Geld kannst du sie schützen lassen zumindest solange du Geld hast, kapiche?! ;)

Es gibt hier nur noch sehr viele Feinheiten, z.B. muß dem Anwender möglich sein eine Sicherheitskopie zu erstellen und falls dieses nicht möglich ist und du keine liefern willst, darf er sogar deine Sicherheitsroutinen umgehen §69d Urheberrechtsgesetz.

Für Softwarevertreiber gibts noch vieleee weitere wichtige Gesetze die zu beachten sind, aber das kann dir auch ein Anwalt in einer Fragestunde erläutern, das ist estimmt nicht meine Aufgabe. :P

Verfasst: 23.03.2005, 15:10
von Kris
Eine recht seltsame Art hast du mit Leuten umzugehen @The_Mentor:
Aber was du geschrieben ist, von Inhalt her kann ich nichts entgegensetzen, da ich die Rechtlage nicht weiss. Ich finds auf jedem Fall interessant und bin gespannt was wir als Antwort darauf lesen werden :)

Verfasst: 23.03.2005, 16:13
von HOL2001
Hmm, Supermod und Moderatoren hat dieses Board ja schon. Wie wärs mit der Stelle eines versierten "Rechtsberaters"?
Hätte da auch schon einen Vorschlag... :D
Falls dieser jemand nicht etwas besseres zu tun hat...
Was meint ihr...? :D ;) :bier:

Verfasst: 23.03.2005, 18:25
von the Mentor
@all

Ich hätte in diesem Posting gar nicht geschrieben, aber die Art wie mit der Anfrage nach einem .rom umgegangen ist. Anstatt ihm einfach einen Link zu geben wurde er vollgetextet mit dummen Sprüchen, und dann kam noch das Wörtchen "illegal" ins Spiel. Vielleicht hätte ich auch einfach nicht alles überfliegen sollen, aber mit dem Tip BTR konnt ich nichts anfangen, vielleicht auch gar nicht richtig gelesen.
Wenn ich zu ausfallend geworden bin sorry, war nicht meine Absicht. Ich interessiere mich einfach nur für den Amiga und schwelge deßhalb vielleicht noch in Nostalgie in alte Zeiten.

Ich bin übrigens kein Rechtsberater, ich nur jemand der mehrmals in dieser Richtung ganz großen Ärger gehabt hat, vielleicht verbindet mich das auch ein bißchen an den alten Amiga.

Früher bekam man schon Ärger für ein aufgeschraubtes Telefon oder ein paar kopierte Disketten. Im Grunde fing dieses ganze "illegal" schon an als die Doppeltapes auf den Markt kamen und man so leicht Kasetten kopieren konnte. Seit dem schreit die Industrie nach Kopierschutz, aber gleichzeitig verkaufen sie mehr als jemals zuvor.
Wär niemals kopiert, getauscht worden, hätten die User nicht ständig nach besserer Hardware geschrien, wir würden uns immer noch auch dem Stand eines 4/86 bewegen. Heute ist alles ein Milliardengeschäft, und gerade weil kopiert wird steigt ständig der Bedarf an Hardware und somit an Software.
Würden wir eine x beliebige Siedlung uns anschauen und bei jedem klingeln, 90% Sicherheitskopien würde man finden. Aber selbst das ist nicht schlimm, laßt die Menschen kopieren, die nützen mehr als sie schaden-genau das ist die Ironie des ganzen.
Laßt sie doch alle kopieren und tauschen wie sie wollen, Schaden gibt es keinen, denn alle wollen auf jeden falls eines: bessere PC-Hardware.
Somit kann die Industrie wieder produzieren und reibt sich weiter die Hände. Ein Amiga mit ein paar Mhz, der locker reicht fürs globale Internet und zum erledigen kleiner Office Arbeiten, dafür hätte die Industrie heute auf keinen Fall mehr Verständnis, leider. Stellt euch mal einen Computer vor, als Betriebssystem eines wie das AmigaOS, klein und schnell. Dazu eine 64bit Technologie und hochgezüchtete Grafikkarten. Er ist sicherer, stabiler, aber die Industrie hätte ein Problem: Die Leute bräuchten weniger Hardware, denn die vorhandene reicht sehr lange aus. Das neue AmigaBoard wird nie einen Durchbruch erreichen, obwohl es vermutlich das beste war was man in der Computergeschichte gebaut hat :?

Software für den alten Amiga zu entwickeln lohnt nicht mehr weil die Hardware nicht mehr hergibt was die Industrie produzieren könnte, so geraten beide Amigas, alt wie neu ins Abseits.
Und heute noch von "illegal" zu sprechen in Bezug auf Amiga Software die teilweise 15 jahre alt ist, ist etwas übertrieben. Mag sein das vieles rechtlich bedenklich sein könnte. Trotzdem sind sind es auch diese Nutzer die den Amiga noch Leben einhauchen. Und gerade deßhalb versinkt nicht teilweise gutgemacht Software ins Reich des Datenmülls sondern bleibt (zumindest) durch uns (noch etwas) am Leben.

Ich bin etwas vom Thema abgekommen, auf jeden Fall war es keine Absicht jemanden hier vors Bein zu treten, das Wort "illegal" führt halt zu einem leichten bis mitteleren posttraumatischen Gefühlsausbruch ;)

Verfasst: 23.03.2005, 19:01
von the Mentor
@AndreasM

Bist du eigentlich der gleiche wie:
Andreas Magerl
Chefredaktion Amiga Future
Geschäftsführung APC&TCP

Falls ja hast du meine Bewunderung und gleichzeitig meinen tiefsten Respekt. Eine Computerzeitung für ein "Außenseitermodel" raus zubringen und mit Auflagenzahlen zu kämpfen. Du könntest vermutlich locker zu einem anderen Verlag wechseln, wahrscheinlich mehr verdienen, doch du bleibst du bringst diese Zeitung raus. :bounce:
Zeitschriften sind gleichzeitig auch Werbung, macht die Industrie einen Schritt in neuer Hardware zieht die Softwarebranche hinterher. Wie bringt man nun die Industrie dazu neue Hardware zu produzieren, in dem sie einen Absatzmarkt sieht durch User die sowas verlangen.
Ich möchte dir auf keinen Fall etwas über Absatzmärkte und deren Strategien erklären, kennst du wahrscheinlich viel besser als ich. Aber steigert die Auflagen, treibt die Kurbel an. Vielleicht entwickelt sich das neue AmigaBoard und der Amiga doch noch zu einem warmen Semmel.

Verfasst: 23.03.2005, 19:15
von gunatm
@the Mentor Deine etwas idealistische Vorstellung einer Novelle bezüglich des Urheberechts von 1991 ist zwar ganz nett, hat aber nichts mit dem eigentlich Urheberschutz der Inhalte zu tun geschweige denn mit der Realität. Wir haben eine neue Gesetzgebung, was das anbieten alter Software angeht. ... und für Links die auf ROMs verweisen bin ich hier der Macker! Ich habe auch keinen Bock das auszudiskutieren und möchte dich bitten die Netiquette im Umgang mit anderen hochzuhalten. Ansonsten herzlich willkommen im GAC ... auch das Thema Urheberrecht kann und sollte hier diskutiert werden, weil ich das auch häufiger mit Andreas(M) mache. Ich werde keine Aussagen zu diesem Thema als rechtlich relevant übernehmen, weil ich eh anzweifel solange ich das nicht schriftlich vor mir liegen habe. Wäre diese Aussage zutreffend gewesen, hätte der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit gehabt viele schöne Seiten in den letzten Jahren dichtzumachen. ... egal ... mir geht es nur um das Einhalten der Netiquette, denn sonst versprühe ich mir Testosteron als du und habe die dickeren Eier! 8) Hier gibt es nur einen Guru ... und der erklärt dir warum dein Miggy abgesemmelt ist.

§ 69d - Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.

... das würde ich jetzt auch etwas anders interpretieren, als daß das Knacken von Kopierschützen erlaubt ist. ;) Das neue Urheberrecht sagt da nämlich etwas ganz anderes. Ich möchte nochmal auf Abschnitt 8 verweisen und lies es genau http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... ltree.html .

z.B. 69a (3)

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

Damit sieht unser Gesetz deine Vorstellung etwas anders. Selten so einen stupid BuShi gelesen! ;) Solche Sprüche müssen nicht sein ...

Verfasst: 23.03.2005, 19:43
von the Mentor
Der einzige Grund meines hier herumtreibens ist, das mich das WinUAE Fieber angesteckt hat und ich nun überlege mir einen Amiga1200 zuzulegen und wieder etwas in nostalgische Spielnächte zu versinken.

Die Ankürzungen hier haben echt was, ich hab grad erst mal krampfhaft überlegen müssen was GAC bedeutet, bis meine Augen zum oberen Bildschirmrand wanderten. Was ein "Miggy" sein soll, keinen Anschein von einem Hauch :?:

Nur noch mal kurz zu diesen §Djungel, mein Kenntnisstand vertrat ich in meinen Postings, obwohl ich zugeben muß mich betrifft es überhaupt nicht mehr. Weder programmiere ich noch noch vertreibe ich Software, noch mache ich sonstwas in diesen Richtungen.
Trotzdem ist und bleibt das ganze eine Grauzone, es ist nichtmals eindeutig definiert was Softwareprogramme genau sind. Ob nun nur ein Struktogramm oder schon ein Algorithmus oder gar Zeichen in einer mehr oder weniger sinnvollen Reihenfolge.
Lassen wir es auch dabei, sollen die sich mit beschäftigen die es betrifft, und jenen denen (wegen Formfehlern oder bösen Briefen oder sonstwas geraten wird) ihre eigene Homepage zu schließen..

Übrigens kannst du versprühen was du willst, und in deiner Hose rumlaufen womit du möchtest, Probleme könnt das höchstens geben wenn weibliche Wesen hier anwesend sind und durch diese Duftstoffe angelockt werden ;)

Verfasst: 23.03.2005, 19:45
von Kris
Miggy = Amiga

Verfasst: 24.03.2005, 00:21
von AndreasM
Bodenlos Trivial, so könnte man dein Posting beschreiben :-o
Nuja, ich rede von der realität.
Da du selber Software vertreibst solltest du eigentlich die Gesetzgebungen und besonders die EU Richtlinie vom 14.5.1991 kennen..
Hat so gut wie gar keinen Einfluss... In der Praxix. s.u.
Urheberrecht ist eine Novelle aus dem Jahr 1985, ab diesem Zeitpunkt ist eigentlich kaum Software Urheberrechtlich geschützt, welches nicht gewisse Anforderungen erfüllt. Das eigentliche Programm mußte ua. einen hochen Durchschnitt aufweisen, spezielle Algorithmen usw. Spiele fallen hier schon mal gar nicht drunter. Mit dieser Richtlinie von '91 änderte sich dieses etwas, trotzdem muß die Software immer noch individuelle Programmierzüge aufweisen. Problemanalyse und Strukturierung spielen ebenso eine Rolle. Gänzlich ausgeschlossen waren und sind laut Rechtsprechung "Banalprogramme", ebenso etwas was für normalen Programmiertätigkeit gehört und kein besonderes Hirnschmalz verlangt..
Gerade bei Spielen wirkt das Urheberrecht besser als je zuvor. Das wovon Du redest ist Sourcenklau. Das illegale kopieren ist voll abgedeckt. Schon allein deswegen weil jedes Spiel grafiken enthällt...
Aus diesem Grund haben Softwarefirmen (Massen)Linzenzen eingekauft. Man kann Software wie auch Marken (diese beim Patentamt) schützen lassen. Sowas kostet aber Geld, viel Geld.
z.b. Markenanmeldung kostet rund 400 Euro EINMALIG!
Vergleichen wir es mit Patenten und dem Markennamen "yup", ist einfacher zu erklären:
Du gehst zum deutschen Patentamt und möchtest "yup" schützen lassen, die fragen dich ob nur in Deutschland, Weltweit ect.
Du sagst nur Deutschland und sagen wir auf 10 jahre. Außerhalb
Eine Marke in Deutschland ist nicht nru 10 Jahre geschützt. Vorausgesetzt Du nutzt die Marke nach der Schonfrist!
Deutschlands ist "yup" schon mal nicht geschützt, kann also dort anderweitig verwendet werden. Das selbe gibts auch bei Software.
Ich hoffe ich habe die "komische Idee" genau genug ausgeführt, trotzdem noch mal einfacher ausgedrückt:
Schreibst du also Software ist diese noch lange nicht geschützt, hast du zuviel Geld kannst du sie schützen lassen zumindest solange du Geld hast, kapiche?! ;)
Glaub mir, ich hab schon mehr Leute wegen Urheberrechtsverletztung verknackt als Du glaubst. Zuminderst in Deutschland ist das Urheberrecht noch wunderbar.
Es gibt hier nur noch sehr viele Feinheiten, z.B. muß dem Anwender möglich sein eine Sicherheitskopie zu erstellen und falls dieses nicht möglich ist und du keine liefern willst, darf er sogar deine Sicherheitsroutinen umgehen §69d Urheberrechtsgesetz.
Hat damit nix zu zun.
Für Softwarevertreiber gibts noch vieleee weitere wichtige Gesetze die zu beachten sind, aber das kann dir auch ein Anwalt in einer Fragestunde erläutern, das ist estimmt nicht meine Aufgabe. :P
Ich bin seit 89 in der Branche. Ich kenn mich aus. Du verwechselst Sourcenklau mit ner simplen einfachen Raubkopie...