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Portierung indizierter PC-Spiele
Verfasst: 30.10.2005, 13:41
von Miriam Koslowski
Ich habe vor - irgendwann mal - eine kleine Übersicht über Amiga-Portierungen auf meiner HP zu geben.
Die ID-Soft-Titel sind bekanntermaßen größtenteils indiziert.
Darf man in Deutschland auf einer HP (ohne Verlinkung etc., aber auch ohne altersabhängige Zugangsbeschränkung)
1. die Namen überhaupt erwähnen
2. Wenn nein, die Namen verfälscht angeben (DUMM, DUMM2 etc.)
3. Screenshots (stark verkleinert) einstellen
???
Verfasst: 30.10.2005, 14:40
von Independent
Re: Portierung indizierter PC-Spiele
Verfasst: 31.10.2005, 01:42
von Birdy
mombasajoe hat geschrieben:Darf man in Deutschland auf einer HP (ohne Verlinkung etc., aber auch ohne altersabhängige Zugangsbeschränkung)
1. die Namen überhaupt erwähnen
2. Wenn nein, die Namen verfälscht angeben (DUMM, DUMM2 etc.)
3. Screenshots (stark verkleinert) einstellen
???
1. Nein, da indizierte Spiele nicht beworben werden dürfen (die Nennung des Namens alleine zählt schon dazu).
2. Es kann Dir niemand verbieten irgendwelche Fantasienamen auf einer Homepage zu veröffentlichen. In der Fachpresse oder in Preislisten liesst man ja auch häufiger mal z.B. Q3 oder Q****3. Da kann Dir keiner ans Bein pinkeln, obwohl jeder weiss was gemeint ist.
3. Nein, gleicher Fall wie bei 1.
Mein Tip wär, dass Du die Seite z.B. auf einem Server in der Schweiz hostest, da gibts keine Indizierung und den ganzen kleinkarrierten Kram wie bei uns.
Re: Portierung indizierter PC-Spiele
Verfasst: 31.10.2005, 10:43
von CASSIUS
Birdy hat geschrieben:
Mein Tip wär, dass Du die Seite z.B. auf einem Server in der Schweiz hostest, da gibts keine Indizierung und den ganzen kleinkarrierten Kram wie bei uns.
Das würde sich ja da auch komisch an hören "Kchannonfuttrr" anstatt Cannonfodder.

Verfasst: 31.10.2005, 14:10
von AndreasM
>1. Nein, da indizierte Spiele nicht beworben werden dürfen (die Nennung des Namens alleine zählt schon dazu).
Stimmt so nicht ganz. Natürlich darf man den Namen einen indizierten Spieles nennnen.
Aber so eine Liste würde wohl als Werbung angesehen werden und dann ist man drann.
>2. Es kann Dir niemand verbieten irgendwelche Fantasienamen auf einer Homepage zu veröffentlichen. In der Fachpresse oder in Preislisten liesst man ja auch häufiger mal z.B. Q3 oder Q****3. Da kann Dir keiner ans Bein pinkeln, obwohl jeder weiss was gemeint ist.
FALSCH! Was Zeitungen machen ist an sich ne Spielerei. Hier gibts wieder das Presserecht.
Die Rechtssperchung ist allegemein der Meinung das hier ein Gesetz umgangen werden soll und bestraft sogar härter da man sich ja bewusst ist das es verboten ist und deswegen das ganze verfälscht.
Im übrigen muss auch nicht der Name eines Spieles genannt werden. Eine umschreibung reicht genauso aus.
Wenns so ind en Preislisten steht wie Du beschrieben hast ist es absolut illegal. Kann teuer werden für nen Händler.
>3. Nein, gleicher Fall wie bei 1.
Jaein. Ohne Presserecht kanns problematisch werden.
>Mein Tip wär, dass Du die Seite z.B. auf einem Server in der Schweiz hostest, da gibts keine Indizierung und den ganzen kleinkarrierten Kram wie bei uns.
... und damit gewaltig auf die Schnautze fällst. Deutscher Webmaster, deutsche Gesetze. Dabei spielt keine Rolle wo der Server steht.
Gebt doch nicht solche Tipps wenn ihr keien Ahnung habt

Könnt ihn damit gewaltig in die Scheisse reiten

Verfasst: 31.10.2005, 15:13
von Miriam Koslowski
Vielen Dank Andreas!
Verfasst: 31.10.2005, 17:26
von Elgrecco
Auf gut deutsch, man kann als Fan solcher Games bzw. Portierungen eigentlich keine Seite über diese machen? Ist ja ätzend

Verfasst: 31.10.2005, 17:58
von Miriam Koslowski
Na ja, Fan davon bin ich nicht unbedingt, aber ich dachte: "Wenn schon Portierungen vorstellen, dann alle".
Wass soll´s dann brauche ich mir die Arbeit gar nicht erst machen

Verfasst: 31.10.2005, 19:12
von gunatm
Wo kein Kläger, da kein ... der Amiga-Markt ist sooo klein! ... und du findest die Titel auf allen großen Amiga-Seiten klar genannt.
Verfasst: 02.11.2005, 08:11
von quink
Fangt endlich an global zu denken.
Mach deine Seite fertig und nenn das Kind wie es heißt und pack dann deine Seite auf Free-Space außerhalb Deutschlands.
Verfasst: 02.11.2005, 11:28
von Miriam Koslowski
quink hat geschrieben:Fangt endlich an global zu denken.
Mach deine Seite fertig und nenn das Kind wie es heißt und pack dann deine Seite auf Free-Space außerhalb Deutschlands.
Sehr witzig. Schon mal was von Gerichtsstand gehört?
Verfasst: 02.11.2005, 11:28
von AndreasM
quink hat geschrieben:Fangt endlich an global zu denken.
Mach deine Seite fertig und nenn das Kind wie es heißt und pack dann deine Seite auf Free-Space außerhalb Deutschlands.
Es würde schon wahnsinnig helfen erst mal lesen zu lernen
Deutscher Webmaster = deutsches Rechts. Da kannst Du noch so global denken

Verfasst: 02.11.2005, 11:55
von DrCreep
AndreasM hat geschrieben:quink hat geschrieben:Fangt endlich an global zu denken.
Mach deine Seite fertig und nenn das Kind wie es heißt und pack dann deine Seite auf Free-Space außerhalb Deutschlands.
Es würde schon wahnsinnig helfen erst mal lesen zu lernen
Deutscher Webmaster = deutsches Rechts. Da kannst Du noch so global denken

Vielleicht kennt er ja zufällig einen Schweizer, der für ihn unterschreibt !

Verfasst: 02.11.2005, 14:28
von Bronko
Ginge nicht schon Österreich? Österreicher haben wir hier doch, oder?

Verfasst: 02.11.2005, 16:41
von gunatm
Grundsätzlich hat Andreas Recht insofern, daß das Ärgerpotential und die wirkliche Zielgruppe in keinem Verhältnis steht. Es gibt auch schon genügend Seiten, die sich u.a. damit befassen. Ich hoste auch keine Inhalte mehr von dessen Inhalten ich nicht sicher bin.
